AGB

  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderung, Geländewanderung, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.) und verpflichtet sich deshalb, dass eine Haftpflichtversicherung, welche bei eventuellen Schäden haftet, abgeschlossen ist oder haftet selber bei eventuellen Schäden.
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheits­bestimmungen zu informieren.
  3. Ausrüstungsgegenstände ,durch welche Personen geschädigt werden können sind von der Spielleitung (SL) für diese Con schriftlich genehmigungs­pflichtig. Nicht genehmigte Ausrüstungen dürfen in keinerlei Kampfhandlungen eingesetzt werden.
  4. Waffen und Ausrüstungen können jederzeit von der SL aus dem Verkehr gezogen werden. Bei beschädigten Waffen und Ausrüstungen sind unverzüglich alle Kampfhandlungen mit diesen einzustellen.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeiten gefährliche Situationen für sich, andere und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstellen, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  6. Sollte ein Teilnehmer aufgrund des Genusses von Alkohol etc. eine erhebliche Einschränkung seines Urteilsvermögen erfahren, so hat sich dieser Teilnehmer von allen gespielten Kampfhandlungen fern zu halten. Für Schäden, welche in einem Rauschzustand verursacht werden ist der entsprechende Teilnehmer voll und ganz selbst verantwortlich.
  7. Bei allen dargestellten Kampfhandlungen sind Treffer oberhalb der Schulterlinie (Hals und Kopf), sowie im Genitalbereich zu vermeiden. Sollten derartige Treffer doch eintreten, sind sofort alle Kampfhandlungen einzustellen, bis die Situation geklärt ist.
  8. Selbst beim Einsatz einer genehmigten Waffe sind allg. Grundsätze sachgemäßer Handhabung (z.b. keine Stichangriffe) zu beachten.
  9. Jeder Art von waffenlosem Kampf ist untersagt, außer es handelt sich um eine vorherige Absprache der Teilnehmer, die im Rahmen einer Showeinlage ausgeübt wird.
  10. Besondere Vorsicht ist im Umgang mit offenem Feuer und Licht (Fackeln, Öllampen etc.), mit Chemikalien und pyrotechnischen Material geboten. Offenes Feuer und Feuerwerkseffekte dürfen nicht an gefährdeten Orten (Scheunen, trockene Wälder etc.) verwendet werden. Generell sind alle pyrotechnischen Effekte im Vorfeld mit der SL abzuklären und zu genehmigen.
  11. Stoffe welche von Mitspielern konsumiert werden (Tränke, Pulver etc.) dürfen auch in geringen Mengen nicht gesundheitsschädlich sein. Pulver, Farben und Geruchsstoffe etc. dürfen bei äußerlicher Anwendung keine ätzende und / oder andere schädigende Wirkung haben und müssen aus der Kleidung leicht entfernbar sein.
  12. Den Anweisungen des Veranstalters, seines Vertreters und seinen Erfüllungsgehilfen ist während der Zeit der Veranstaltung im üblichen Rahmen der Veranstaltung Folge zu leisten.
  13. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat.
  14. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  15. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  16. Die Kosten jedes Sach-/Personenschadens, der durch die Missachtung einer der geltenden Regeln entsteht, trägt der betreffende Teilnehmer, der den Schaden verursacht hat, in voller Höhe.
  17. Für evtl. Schwangerschaften werden von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.
  18. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
  19. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine Nachbearbeitungsgebühr deren Höhe in der Anmeldung zu entnehmen ist.
  20. Bei Rücktritt des Teilnehmers egal zu welchem Zeitpunkt wird ein Pauschalbetrag von 25% des Teilnahmebetrages (mindestens EUR 5,00) zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Eventuell weitere Rücktrittsgebühren oder Rücktrittsfristen sind der jeweiligen Anmeldung zu entnehmen.
  21. Bei Rücktritt eines Teilnehmers versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages grundsätzlich nicht möglich.
  22. Teilnahmeplätze sind übertragbar, müssen aber mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Hierfür ist es notwendig, dass sämtliche Personalien der Ersatzperson an den Veranstalter übermittelt werden.
  23. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angaben von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages, von der Veranstaltung auszuschließen.
  24. Der unterzeichnende Teilnehmer erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, bei den folgenden Fehlverhalten von der Veranstaltung ausgeschlossen zu werden und trägt außerdem etwaige Zusatzkosten, welche durch den Ausschluss entstehen, selbst in voller Höhe.
    * Diebstahl
    * Vorsätzliche Sachbeschädigung am Eigentum von Mitspielern und Veranstalter,
    * sowie Beschädigung von Gebäuden, Gelände oder Einrichtung.
    * Vorsätzliche Körperverletzung
    * Grobe Umweltverschmutzung
    * Mitbringen und/oder Benutzung von echten Waffen
    * bei allen anderen straf- und bußgeldpflichtigen Tatbeständen
  25. Das Spielgelände ist unbedingt im ursprünglichen Zustand zurückzulassen. Hierzu gehört bindend, dass die Anweisung des Veranstalters zur Müllaufbewahrung Folge geleistet wird.
  26. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  27. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
    Jede Öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mir vorheriger schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  28. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  29. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter zu Veranstalter- und Vereinszwecken(Print- und Online Auftritte) verwendet werden.
  30. Bei Anmeldung in Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  31. Der Veranstalter behält sich das Recht und die Bürgerpflicht vor, bei allen straf- und bußgeldpflichtigen Tatbeständen bei den örtlichen Polizeidienstellen Anzeige zu erstatten.
  32. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
  33. Subsidiaritätsklausel: Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst Ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.
  34. Es gelten die allg. Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit dies Zulässigerweise vereinbart werden kann – der Sitz des Veranstalters.
  35. Gefundene Gegenstände, werden von dem Verein verwahrt. Diese können von dem Besitzer zurückgefordert werden. (das Porto wird vom Besitzer bezahlt) Gegenstände welche sich nach 6Monaten noch im Besitz des Vereins befinden, gehen automatisch in den Fundus über und sind ab diesem Moment Eigentum des Vereins.